Im Rahmen einer Lenkerermittlung gab eine Mutter fälschlicherweise an, selbst am Steuer gesessen zu haben. Dafür wurde sie per Strafbefehl verurteilt.
Im Rahmen einer Lenkerermittlung gab eine Mutter fälschlicherweise an, selbst am Steuer gesessen zu haben. Dafür wurde sie per Strafbefehl verurteilt.Die Staatsanwaltschaft hat eine Frau aus dem Kanton Bern wegen Irreführung der Rechtspflege und Begünstigung schuldig gesprochen. Die 56-Jährige wurde im März 2023 von der Kantonspolizei befragt; es ging um die Ermittlung einer Autolenkerin, die den erforderlichen Mindestabstand zum Vorderwagen nicht eingehalten hatte.
Bei der Befragung wurde der Beschuldigten ein Radarbild vorgehalten,"auf welchem die Lenkerin des Personenwagens klar erkennbar war", heißt es im Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt. Obschon es sich offensichtlich um ihre Tochter handelte, gab die Frau wider besseren Wissens an, selber am Steuer gesessen zu haben und beschuldigte sich somit fälschlicherweise selber.
Sie erhielt eine Geldstrafe von etwa 2.200 Euro, wovon 550 Euro unbedingt sind, sowie weitere Verfahrenskosten in Höhe von 513 Euro
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