'Die Bürger eingesperrt': Kritik an Söder nach Corona-Urteil

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DasBundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die bayerische Ausgangsbeschränkung im April 2020 war zu streng – es hätte mildere Maßnahmen gegeben. Die FDP fühlt sich bestätigt, Bayerns Gesundheitsminister verteidigt die damalige Corona-Entscheidung.

zur Corona-Ausgangsbeschränkung im April 2020 verteidigt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek das damalige Vorgehen. Man werde das Urteil akzeptieren und sich die Begründung anschauen, sagte Holetschek bei BR24live. Allerdings habe die Politik damals "nicht ewig Zeit für juristische Kolloquien" gehabt. Die Maßnahmen bewertete er auch im Rückblick als verantwortbar und richtig.

In anderen Bundesländern habe sich schon im Frühjahr 2020 gezeigt, "dass die milderen Mittel einen mindestens ebenso großen Effekt hatten", argumentierte Hagen. "Wir hatten damals in Bayern die strengsten Regeln und gleichzeitig die höchsten Corona-Zahlen." Die extrem strengen Ausgangsbeschränkungen hätten aber nicht dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen besser eingedämmt worden sei als in anderen Bundesländern.

Das ganztägig geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte gewesen. Als mildere Maßnahme wären demnach Kontaktbeschränkungen in Frage gekommen, die den Aufenthalt im Freien nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts ermöglicht hätten. Konkret ging es um die bayerische Corona-Verordnung vom 31. März 2020. Sie war vom 1. bis 19. April 2020 in Kraft.

AfD-Gesundheitsexperte Andreas Winhart betonte, "die Maßnahmenflut, die insbesondere Markus Söder als verbohrter Hardliner gegen jede Vernunft und Rechtsstaatlichkeit fanatisch umgesetzt hat", sei nun in höchster Instanz abgestraft worden. Die AfD-Fraktion werde Konsequenzen aus der Entscheidung fordern: "Es braucht eine vollständige politische und juristische Aufarbeitung der Corona-Hysterie.

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