Sollte Regierung eine Gesetzesaufhebung nicht veröffentlichen, soll das auch der VfGH tun können, sagt Präsident Christoph Grabenwarter.
hat beim „Verfassungstag“ am Donnerstag für die Stärkung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit des VfGH plädiert. Wird ein Gesetz aufgehoben, muss die Regierung das derzeit kundmachen, damit die Entscheidung in Kraft tritt.
Hier soll der VfGH nach Ansicht Grabenwarters eine „subsidiäre“ Kompetenz erhalten. Im Falle, dass die Regierung die Veröffentlichung unterlässt, soll das auch der VfGH übernehmen können. Grabenwarter sprach beim „Verfassungstag“, der an den Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 erinnert, die geopolitisch und gesellschaftlich schwierige aktuelle Lage an.
„Der Rechts- und Verfassungsstaat ist bedroht, Staaten stellen die vom Völkerrecht eingehegte internationale Ordnung offen infrage, beide Entwicklungen werden stärker“, sagte er in seiner Rede, die der APA schriftlich vorliegt. Seinen Vorschlag, auch dem VfGH die Kompetenz zur Kundmachung von Gesetzesaufhebungen zu geben, begründete er mit einem Verweis auf Ungarn und Polen. In beiden Ländern schränkten vergangene Regierungen die Macht der Verfassungsgerichte ein, in Polen wurden heikle Entscheidungen teils nicht veröffentlicht und damit nicht gültig.
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