Der Verfassungsschutz dürfte sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freuen. Er teilt Informationen ohnehin lieber weniger als mehr.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist keine deutliche Rüge für den Geheimdienst, wie die Linken-Abgeordnete Martina Renner glaubt. Das Karlsruher Gericht hat nicht die Praxis der Verfassungsschutzbehörden kritisiert, sondern den Bundestag als Gesetzgeber. Das Gesetz sehe eine unverhältnismäßig weitgehende Übermittlungspflicht von Verfassungsschutzdaten an die Polizei vor, so der Karlsruher Beschluss.
Beim Verfassungsschutz werden die Richter damit wohl offene Türen einrennen. Geheimdienstler teilen ihre Informationen eh nicht gerne und verstecken sich dabei nur zu bereitwillig hinter dem Datenschutz und verfassungsgerichtlichen Vorgaben.
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