Sanierungskosten, ausbleibender Umsatz des Nachbarlokals und Hotelzimmer für die Bewohner: Die Schadenssumme wächst. Wer kommt dafür auf?
Sanierungskosten, ausbleibender Umsatz des Nachbarlokals und Hotelzimmer für die Bewohner: Die Schadenssumme wächst. Wer kommt dafür auf? Im ersten Bezirk hinterlässt der Hauseinbruch einen großen Schaden nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Nachbarn und den Vermieter.
Jemand hat zuletzt eine weiße Rose an die Türe gehängt, darunter flackern drei Trauerkerzen. Ein paar Schritte weiter klebte hinter dem rot-weiß-roten Absperrband der Feuerwehr zuletzt ein blaues Securitytape mit silbernem Bundesadler über die gesamte Breite der Eingangstüre, ergänzt durch einen weiteren Aufkleber: die amtliche Versiegelung des Hauses in der Färbergasse 6, das vor einer Woche mitten in der Nacht teilweise in sich zusammengebrochen ist.
Die Ermittlungen rund um das Unglück – bei dem eine 85-jährige Frau, eine der ersten Mathematikprofessorinnen an der TU Wien, nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden konnte – laufen auf Hochtouren. Ein Gerichtssachverständiger hat in den vergangenen Tagen das Gebäude untersucht, zudem arbeiten sich die Ermittler durch insgesamt zwölf Mulden Schutt, um herauszufinden, was dazu geführt hat, dass in einem Teil im Inneren des Hauses über drei Geschoße die Decken eingestürzt sind.
Drei Wochen vor dem Unglück hatten an dem Haus Bauarbeiten begonnen, genehmigt waren Sanierung und Dachgeschoßausbau. Dabei dürften – wie Bewohner und Anrainer der „Presse“ schilderten – unter anderem im Erdgeschoß Wände durchgebrochen worden sein. Die Verunsicherung bei den Bewohnern ist nach dem Unglück – bei dem auch zwei weitere Menschen durch mehrere Stockwerke durchbrachen, teils schwer verletzt und von der Feuerwehr geborgen wurden – groß.
Insgesamt zwölf Personen waren an der Adresse gemeldet, teilweise lebten sie seit Jahrzehnten in dem Biedermeierhaus mit acht Parteien. Nach dem Unglück wurden sie zunächst im Hotel untergebracht. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden aber längerfristige Alternativquartiere nötig sein. Denn vieles ist noch im Unklaren, was die Zukunft des Hauses angeht.
Sanierungsarbeiten scheinen noch weit in der Zukunft zu liegen, zuallererst braucht es Sicherungsmaßnahmen. Dafür freigegeben werden kann das Gebäude erst, wenn der Stand der Ermittlungen dies erlaubt. Das war am Montag laut Polizei noch nicht der Fall. Ein Sicherungskonzept, das die beschäftigte Baufirma laut Baupolizei erstellt, wird nach dem Absegnen der Staatsanwaltschaft umgesetzt.
Danach soll ein Sanierungskonzept ausgearbeitet werden. Ein Abriss des Gebäudes stehe aktuell nicht im Raum: Eine Sanierung sei das Ziel, ob und in welcher Form, werde sich letztlich aber bei der Erarbeitung des Sanierungskonzepts zeigen. Der Erhalt des 1807 erbauten Gebäudes liegt seit 2014 im öffentlichen Interesse. Somit steht ein Teil des Gebäudes unter Denkmalsschutz.
Betroffen ist allerdings nicht nur das Haus in der Färbergasse 6, sondern auch jenes gegenüber von jenem Gebäudeteil, in dem vor einer Woche die Decken einstürzten. Es ist aktuell, wie auch der Durchgang durch den Ledererhof, gesperrt. Nach der Sicherung des Hauses in der Färbergasse – es geht dabei offenbar um die Sicherung der Außenmauer – könne laut Baupolizei das gegenüberliegende Gebäude bzw. der Ledererhof wieder freigegeben werden.
Wann das der Fall sein wird, ist offen – und stellt etwa Nicole Eccli vor große Herausforderungen. Sie betreibt das Brezl Gwölb an der Adresse Ledererhof 9. Eccli darf ihr Lokal seit einer Woche nicht aufsperren, vor der Hauseingangstür hängt ein Flatterband.
„Für meinen Betrieb, der seit 70 Jahren im Familienbesitz ist, ist das eine Katastrophe“, sagt sie. „Ich habe neun Angestellte, die ich bezahlen muss und denen ich nur von einem Tag auf den anderen sagen kann, ob wir wieder aufsperren dürfen. Ich weiß nicht, wie lange und ob ich das wirtschaftlich durchstehe.
“ Sie hat einen Anwalt engagiert und hofft auf Entschädigung für ihre Umsatzeinbußen. „Aber ich habe noch keine Ahnung, wer das zahlt und vor allem: Wann das gezahlt wird. “Der Hauseigentümer haftet zwar nicht für den Schaden, jedoch kommen allein auf ihn erhebliche Kosten zu. Denn er sei verpflichtet, seinen Mietern eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen bzw. die Kosten dafür zu tragen, so Rechtsanwalt Wolfgang Andreas Orsini und Rosenberg zur „Presse“.
Das gelte zumindest, solange der jeweilige Mietvertrag läuft. Die Bewohner der Färbergasse wurden zunächst in einem Hotel in Wien untergebracht. Wahrscheinlich wird man infolge nach geeigneten, längerfristigen Ersatzunterkünften suchen. Die meisten Mieterinnen und Mieter dürften laut „Presse“-Informationen einen unbefristeten Vertrag haben.
Viele von ihnen lebten bereits seit mehreren Jahrzehnten in dem Gebäude. Die Eigentümer seien durch „diesen katastrophalen Unfall und dessen tragische Folgen mehr als schockiert und daher auch intensiv bemüht, alles zu unternehmen, um weitere Folgeschäden zu vermeiden und mit den Behörden zeitnah alle Ursachen aufzuklären“, heißt es vom Anwalt der Hausbesitzer. Überdies steht die Frage im Raum, wer für den Schaden zahlt. Eine Baubewilligung nach § 70a der Wiener Bauordnung erfordert ein Gutachten eines Statikers, so Orsini und Rosenberg.
Diese Bewilligungen und Prüfungen wurden laut den Eigentümern auch eingeholt und durchgeführt. Eine unabhängige Ziviltechnikerin oder ein Ziviltechniker bestätigt darin schriftlich, dass die eingereichten Pläne und Unterlagen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Statiker prüft etwa die Tragfähigkeit des darunterliegenden Gebäudes und gibt sodann die Bauarbeiten frei. Dabei muss der Experte bzw. sein Unternehmen unabhängig vom beauftragten Bauunternehmen sein und darf in keinem Arbeitsverhältnis zu diesem stehen.
Sollte er sich verrechnet oder einen anderen Fehler gemacht haben, haftet er für den Schaden persönlich. Zwar gebe es für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung, doch bei großen Schäden reiche diese nicht unbedingt aus, erklärt der Baurechtsexperte Orsini und Rosenberg. Sollten jedoch die Baufirma einen Fehler gemacht haben, wie nicht die vom Sachverständigen genehmigten bzw. angeordneten Baumaterialien zu verwenden, dann haftet diese. Bauunternehmen arbeiten oft mit Subfirmen, denen ebenfalls ein Fehler unterlaufen sein könnte.
Dann fällt die Haftung ihnen zu. Das ist unter anderem derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Diese dürften noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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