Der „Grassl Stubn“-Pächter erhielt gerichtliches Räumungsurteil - für den Eigentümer ist dies ein wichtiger Schritt.
er „Grassl Stubn“-Pächter erhielt gerichtliches Räumungsurteil - für den Eigentümer ist dies ein wichtiger Schritt.
Seit Jahresbeginn ist das Lokal „Grassl Stubn“ in Flandorf nicht mehr in Betrieb. Da der Pächter schon davor Miete und Betriebskosten schuldig geblieben ist und Monate lang nicht erreichbar war, hat der Verpächter Franz Hempfling Klage beim Gericht in Korneuburg eingebracht. Mitte Juli haben sich Hempfling und der Pächter in Flandorf getroffen. Dabei hat der Pächter zugesagt, das Lokal bis Ende Juli zu räumen und an Hempfling zu übergeben. An die Vereinbarung hielt er sich jedoch nicht.
Am 8. August fand die Gerichtsverhandlung in der Causa in Korneuburg statt. In Abwesenheit des Beklagten hat der Richter die Räumung des Gasthauses durch den Pächter bis 31. August und die Übergabe an den Kläger Hempfling beschlossen. Bei Gericht hat Hempfling erfahren, dass gegen seinen Pächter ein weiteres Verfahren von anderen Klägern wegen offener Rechnungen am Laufen ist.
Auch wenn die Einbringung der Schulden noch völlig unklar ist, sieht Hempfling in dem Gerichtsurteil einen wichtigen Schritt. Er hat schon einen neuen Pächter für das Lokal und hofft daher, dass das einzige Gasthaus in Flandorf mit schönem Innenhof im Oktober wieder neu eröffnet werden kann.
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