Covid-19: Vier Bundesländer heben Corona-Isolationspflicht auf – und das Saarland?

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Bislang müssen Corona-Infizierte für fünf Tage in Isolation. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten sich bereits dafür starkgemacht, das zu ändern – nun preschen sie gemeinsam vor und schaffen Fakten. Das Saarland wird wohl auf neue RKI-Empfehlungen warten.

Sicherlich sei es so, sagte Jung, dass auch in den letzten Wochen sich asymptomatisch Infizierte ohne Test nicht isoliert hätten und trotzdem die jüngste Welle zurückgegangen sei. Auf der anderen Seite gehe nach wie vor von denjenigen, die infiziert sind, ein Ansteckungsrisiko aus, „das zu anderen Zeiten eine Dynamik verschärfen kann“, sagte der Minister. Er deutete auch an, dass es bei Änderungen auch nicht um einen generellen Verzicht auf Auflagen gehen könne.

Einen Verzicht auf alle Regeln wollen auch die Bundesländer nicht, die jetzt die Isolation abschaffen. Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll dort zwar aufgehoben werden. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart.

Die Bundesländer berufen sich den Stuttgarter Angaben zufolge „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt“. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt.

Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ende September in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert Koch-Institut seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen.

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

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