CoV-Omikron: Kontrollpflicht im Handel, Änderungen bei Quarantäneregelung und FFP2-Pflicht im Freien
CoV-Omikron: Kontrollpflicht im Handel, Änderungen bei Quarantäneregelung und FFP2-Pflicht im FreienFFP2-Maskenpflicht auch im Freien, beispielsweise in Fußgängerzonen oder in Warteschlangen.Quarantänedauer wird auf fünf Tage verkürzt, Unterscheidung in Kategorie 1 oder Kategorie 2-Kontaktpersonen fällt hingegen weg.Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine Verschärfung der CoV-Vorsichtsmaßnahmen verkündet.
Nach einem Krisengipfel der Bundesregierung mitsamt Vertretern der Länder sowie Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination präsentierten die Verantwortlichen eine Verschärfung der Maßnahmen. Im Freien, beispielsweise in Fußgängerzonen, in Warteschlangen gilt künftig eine FFP2-Pflicht. Angekündigt wurde von Bundeskanzler Karl Nehammer auch eine "Aktion Scharf" bei den Covid-Kontrollen. Zudem gibt es wie bisher beispielsweise in der Gastronomie zukünftig auch eine Kontrollpflicht im Handel. Kundinnen und Kunden müssen also verpflichtend auf die Einhaltung der 2G-Regelung kontrolliert werden.
Die Quarantänedauer wird ab 08. Jänner 2022 zwar auf fünf Tage verkürzt - danach ist ein Freitesten möglich - allerdings gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen sogenannten "Kategorie 1- und Kategorie 2-Kontaktpersonen".Mit dem Bündel an Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass es neuerlich zu einem generellen Lockdown kommen wird. Der Lockdown für Ungeimpfte wird hingegen fortgesetzt.