Corona-Regeln: Bayern hebt seine Maskenpflichten Ende Januar auf

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😷 Ende Januar hebt Bayern die letzten eigenen Corona-Maskenpflicht​en auf - das betrifft Gemeinschaftsunterkünfte sowie Beschäftigte in Arztpraxen. Gesundheit klausholetschek Karl_Lauterbach

. Jetzt soll aber mit den dort noch festgeschriebenen Maskenpflichten schon Ende Januar Schluss sein. "Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich", teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit. Deshalb lasse Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten fallen: in Gemeinschaftsunterkünften sowie für Beschäftigte in Arztpraxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Damit hebt Bayern in seiner Verordnung die letzten Schutzmaßnahmen auf. Bestehen bleiben lediglich noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesweit vorgeschriebenen Testpflichten.Zwar werde sein Ministerium das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.

Die Situation heute ist eine ganz andere als zu Beginn oder in der Mitte der Pandemie: Die Grundimmunität in der Bevölkerung sei hoch, die Menschen wüssten, wie sie sich vor einer Infektion schützen können. Und fes doch zu einer Ansteckung komme, verlaufe die Infektion meist zwar symptomatisch, aber nicht schwer.Auf die bundesweiten Corona-Vorgaben hat die Staatsregierung keinen Einfluss. Das Infektionsschutzgesetz schreibt bis 7.

Derzeit gelte die Maskenpflicht vorwiegend in Bereichen, in denen ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeite, betonte der CSU-Politiker. "Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben - nämlich die Einrichtungen selbst.

Der Freistaat gehe mit gutem Beispiel voran. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe sich bereits bei der Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar "von guten Argumenten überzeugen lassen". Dieses Datum wäre für Holetschek auch "ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen".

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