Die Bundesregierung hat am Sonntag den Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vorgestellt – eine gravierende Änderung gibt es bei der Altersgrenze.
Die Bundesregierung hat am Sonntag den Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vorgestellt – eine gravierende Änderung gibt es bei der Altersgrenze.
Die Bundesregierung hat Sonntagmittag den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Impfpflicht gegen das Coronavirus präsentiert. Kanzler Karl Nehammer , Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler traten vor die Presse und stellten der Bevölkerung die Details vor.
Im Rahmen des Kontrolldelikts kann maximal vier Mal pro Jahr gestraft werden. Sollte es zur 3. Phase kommen, dann sind diese alle sechs Monate möglich. Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro.am Sonntag erfuhr, haben sich insbesondere die NEOS für das neue Alter bei der Impfpflicht sowie den neuen Strafenkatalog stark gemacht. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner soll weiterhin für eine Impfpflicht ab 14 Jahren gewesen sein.
Außerdem gilt sie nicht für Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen Corona nicht zu erwarten ist und die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben.hält die Bundesregierung rund um Kanzler Nehammer zudem weiter fest – obwohl die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister laut ELGA GmbH erst ab April möglich sein wird.
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