Corona-Hilfen: Unternehmen müssen 158,8 Mio. Euro zurückzahlen

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Corona-Hilfen: Unternehmen müssen 158,8 Mio. Euro zurückzahlen
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Viele Firmen müssen Covid-Hilfsgelder zurückzahlen, stark betroffen sind vor allem Unternehmensverbünde. Dass die ursprünglichen Förderrichtlinien zu großzügig waren, rächt sich jetzt.

Viele Firmen müssen Covid-Hilfsgelder zurückzahlen, stark betroffen sind vor allem Unternehmensverbünde. Dass die ursprünglichen Förderrichtlinien zu großzügig waren, rächt sich jetzt.

„Koste es, was es wolle“: Mit diesen Worten kündigte im März 2020 der damalige Finanzminister Gernot Blümel ein milliardenschweres Hilfspaket an. Die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen – und die Arbeitsplätze – sollten durch Fördermittel gerettet werden. Besonders hohe Förderungen bezogen damals einige Konzerne mit zahlreichen Tochtergesellschaften, 19 Millionen Euro sollen es beispielsweise bei Mediamarkt gewesen sein. Der Grund: Nach den damaligen innerstaatlichen Regeln konnten Hilfsgelder bis zur unionsrechtlich vorgegebenen Obergrenze für jede einzelne Konzerngesellschaft separat beantragt werden.

Inzwischen hat auch der Oberste Gerichtshof so entschieden und der damaligen, großzügigen Auslegung eine Absage erteilt. Die EU-Höchstgrenzen galten demnach für den gesamten Unternehmensverbund und nicht für jede einzelne Gesellschaft. Das ist eine der Ursachen, warum viele Unternehmen jetzt mit Rückforderungen konfrontiert sind. Nach wie vor sind diese in vollem Gang.

Fast 160 Millionen Euro an zu Unrecht bezogenen Förderungen seien bisher festgestellt worden, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit, Anlass war die Übermittlung des aktuellen Berichts zur Abwicklung der Cofag ans Parlament. Mit Stichtag 30. Juni 2026 beliefen sich die Rückerstattungsansprüche demnach auf 158,8 Mio. Euro.

Laut dem Bericht wurden bisher mehr als 11.700 Prüfungen durchgeführt, allein in den vergangenen sechs Monaten gab es rund 2400 Kontrollen. Unternehmensverbünde waren dabei ein Schwerpunktthema, laut BMF wurden von 193 betroffenen Verbünden mit rund 1200 eigenständigen Unternehmen bereits 105 bis Ende Juni kontrolliert. Das festgestellte Rückerstattungsvolumen habe hier bislang rund 45 Mio. Euro betragen.

Das Finanzministerium verweist in seiner aktuellen Aussendung auf die erwähnte Entscheidung des OGH vom April 2026: Diese habe „das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung auf Basis der Obergrenzenrichtlinien bestätigt“. Das bezieht sich freilich nur auf die nunmehrigen Rückforderungen, nicht auf die ursprünglich erlassenen, weitaus großzügigeren Förderrichtlinien. Wie schon erwähnt, hatten diese Antragstellung pro einzelner Gesellschaft zunächst ausdrücklich erlaubt.

Viele Firmen, die jetzt mit Rückforderungen konfrontiert sind, haben sich somit exakt an die damaligen innerstaatlichen Vorgaben gehalten und die Hilfsgelder in der Annahme, damit im Recht zu sein, beantragt und auch erhalten. Diesbezüglich gelte jedoch kein Vertrauensschutz, entschied der OGH: Was die Höchstgrenzen für die Beihilfen betrifft, ist nämlich Unionsrecht unmittelbar anwendbar.

Das dürfe nicht durch innerstaatliche Regelungen ausgehebelt werden, und dementsprechend dürfe sich ein Beihilfenempfänger auch nicht auf innerstaatliche Zusicherungen des jeweiligen Mitgliedstaates verlassen, heißt es sinngemäß in dem höchstgerichtlichen Judikat . Unter Juristen wird seither unter anderem diskutiert, ob der OGH vor seiner Entscheidung den EuGH hätte einbinden müssen – insbesondere auch, weil unklar sei, ob ein bestimmtes Schlüsselwort in den englischsprachigen Genehmigungen aus Brüssel richtig übersetzt wurde. Und auch das Thema Staatshaftung steht im Raum.

Weil jedoch bei überhöhten Beihilfen eine Rückforderung nicht umgangen werden darf, erscheint auch die Geltendmachung solcher Ansprüche gegenüber der Republik nicht sehr erfolgversprechend. Unternehmen, die im Vertrauen auf innerstaatliche Zusagen zu hohe Hilfsgelder bezogen haben und diese nun zurückzahlen müssten, dürften somit auf dem Schaden sitzenbleiben. Die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes wurde im März 2020 gegründet, laut APA zahlte sie insgesamt 47 Mrd. Euro an Hilfen aus.

Im Sommer 2024 wurde die Auflösung der Sondergesellschaft eingeleitet, seitdem ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung zuständig. Das Finanzministerium ist verpflichtet, dem Parlament halbjährlich über den Stand der Liquidation und die Kontrollergebnisse zu berichten. Von den insgesamt 16.800 Prüffällen sei bereits der Großteil abgearbeitet, hieß es. Dass viele dieser Fälle durch ursprünglich zu großzügige, innerstaatliche Förderrichtlinien ausgelöst wurden, blieb in den aktuellen Stellungnahmen der Politik bislang ausgeklammert.

Finanzminister Markus Marterbauer verteidigte laut APA die Konsequenz bei der Rückforderung: „Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht.

“ Nach Ansicht der FPÖ wiederum seien die 158,8 Mio. Euro „nur die Spitze des Eisbergs“. Es bedürfe vollständiger Aufklärung, wird die stellvertretende FPÖ-Klubchefin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung zitiert. Sie verwies dazu auf die Cofag- und Corona-U-Ausschüsse.

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