Corona-Alarm im „Kitzloch“ ruft den Verbraucherschutzverein auf den Plan: Man werde die Situation „genau beobachten“ und im Fall des Falles erneut zu „rechtlichen Schritten greifen“.
Wieso muss öffentlich zum Testen aufgefordert werden, wenn das doch über die vorgeschriebene Gästeregistrierung viel schneller möglich wäre? Diese und einige weitere Fragen stellt sich der Verbraucherschutzverein rund um dessen Obmann Peter Kolba, nachdem am Montag bekannt geworden ist, dass eine Servicekraft des Après-Ski-Lokals „Kitzloch“ in Ischgl
. Man werde die Situation jedenfalls „genau beobachten“ und im Fall des Falles erneut zu „rechtlichen Schritten greifen“.Der öffentliche Aufruf der Tiroler Gesundheitsbehörden sorgte am Montag für Aufsehen. Eine Servicekraft des „Kitzloch“, das zu Beginn der Pandemie im März 2020 mitsamt Ischgl international in die Schlagzeilen geraten war, wurde positiv auf Corona getestet.
Der VSV wird die Ereignisse sehr genau beobachten und nicht anstehen, neuerlich zu rechtlichen Schritten zu greifen, falls man in Tirol neuerlich durch den Vorrang der Tourismuseinnahmen vor der Gesundheit von Menschen, einen Hotspot auslösen sollte.
Nach den aktuellen Covid-Bestimmungen dürfe kein Barbetrieb durchgeführt werden, zudem dürfen Speisen und Getränke nur an zugewiesenen Sitzplätzen eingenommen werden, wurde betont. Für das Personal gelte das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske sowie ein 3G-Nachweis. Für Gäste gelte ein 2G-Nachweis, außerhalb des Sitzplatzes ist auch von Gästen eine FFP2-Maske zu tragen.
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