Mit 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Bis einschließlich 14. November läuft die Übergangsfrist. Wer noch keinen 3G-Nachweis hat, muss bis dahin durchgehend eine Maske tragen.
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Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommenNicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen.
. Gleiches gilt auch für Besucher in diesen Einrichtungen. Weiterhin keine Maskenpflicht gilt in sämtlichen schon bisher bekannten"3G-Settings" - etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.
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