Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten Freispruch beantragt. Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur. Ein neues Gutachten hat den Angeklagten jetzt entlastet.
Foto: dpa/Rolf Vennenberndim Rhein-Sieg-Kreis hat das Bonner Landgericht den Angeklagten am Dienstag freigesprochen. Zuvor hatten am Montag sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf diesen Freispruch plädiert.
Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war. Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten aber entlastet. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können.Ein früheres DNA-Gutachten des Instituts hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen.
Claudia Otto war 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den „Cold Case“ gekommen.Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens eingesperrt war.
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