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Mütter und Väter, die sich wesentlich an der Betreuung gemeinsamer Kinder beteiligen, sollen weniger Unterhalt zahlen müssen.

Das geht aus einem Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts hervor, das Bundesjustizminister Buschmann in Berlin vorgestellt hat. Für die Berechnung solle einerseits ein Betreuungsanteil zwischen 30 und 49 Prozent, andererseits die Einkommenssituation berücksichtigt werden. Die derzeitige Regelung produziere viel Frust und werde als ungerecht empfunden, betonte der FDP-Politiker. Es kenne nur wenige Ausnahmen von dem Grundsatz,"einer betreut, einer zahlt".

Sozialverbände warnen vor Ungerechtigkeiten bei der Reform. Es sei sehr wahrscheinlich, dass Kinder dadurch monatlich weniger Geld zur Verfügung hätten, hieß es von der Kinderhilfe. Auch der Sozialverband Deutschland äußerte sich kritisch. Alleinerziehende Mütter trügen auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung. Sie dürften durch die Reform nicht schlechter gestellt werden.

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