Das Bürgergeld löst von Januar an Hartz IV ab. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am Freitag endgültig beschlossen.
löst von Januar an Hartz IV ab. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am Freitag endgültig beschlossen. Für mehr als fünf Millionen Erwachsene und Kinder in der bisherigen Hartz-IV-Grundsicherung werden damit unter anderem die monatlichen Zahlungen ab Jahresanfang erhöht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt dann monatlich 502 Euro und damit 53 Euro mehr als bisher. Auch Paare und Kinder erhalten mehr Geld.
Die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat waren nötig, weil der Vermittlungsausschuss den bereits im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in einigen Punkten verändert hatte. Wesentliche Teile der Reform sollen erst zum 1. Juli in Kraft treten: So sollen die Jobcenter mit jeder und jedem betroffenen Arbeitslosen einen Kooperationsplan aufstellen, in dem der vorgesehene Weg zurück zu regulärer Arbeit festgelegt wird.
Die CDU/CSU-Opposition hatte gegenüber der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP durchgesetzt, dass Jobcenter Betroffene bei Pflichtverletzungen stärker und früher als ursprünglich geplant mit Leistungskürzungen sanktionieren können. Außerdem sollen Leistungsbeziehende nur 40 000 Euro an eigenem Vermögen behalten dürfen. Ursprünglich waren 60 000 Euro vorgesehen gewesen.Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer.
Die sogenannte kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird im kommenden Jahr ausgeglichen. Bund, Länder und Gemeinden verzichten damit 2023 auf Steuereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro. Die Bundesregierung will so 48 Millionen Bürger steuerlich entlasten. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt um 561 Euro auf dann 10 908 Euro.
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