Der Baubeginn für die neue Mauthausner Donaubrücke wird sich verzögern. Der Grund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
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er Baubeginn für die neue Mauthausner Donaubrücke wird sich verzögern. Der Grund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Projekt für den Neubau der Donaubrücke bei Mauthausen wurde im Juli 2022 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Am 22. Februar dieses Jahres erließen die zuständigen Behörden den positiven Bescheid. Aufgrund von mehreren Beschwerden prüfte jedoch das Bundesverwaltungsgericht Wien die UVP-Genehmigungen sowie die Argumente der Beschwerdeführer und hob nun den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung als Behördenbescheid auf.
„Das ist eine schmerzhafte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshof - für viele Landsleute, die täglich im Stau stehen, für unsere Betriebe, die unter den mühsamen Verkehrswegen leiden und auch für die Umwelt, weil mehr Staus auch mehr Umweltbelastungen mit sich bringen. Das ist für alle eine bittere Enttäuschung“, erklärte Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Die Verkehrslandesräte der beiden Bundesländer weisen darauf hin, dass sich dadurch der Bau der neuen Brücke verzögern wird. Aufgrund des schlechten Zustands der bestehenden Brücke wäre es für sie enorm wichtig gewesen, die Bauvorbereitungen parallel zum Verfahren voranzutreiben. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegen die Vorbereitungsarbeiten nun auf Eis.
Thomas Stelzer Bundesverwaltungsgericht Donaubrücke Mauthausen
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