Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von mittellosen Menschen bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Ämtern gestärkt: Ihnen steht juristische Beratungshilfe zu.
Das Gericht in Karlsruhe entschied, dass juristisch überforderten Betroffenen in Streitfällen mit Behörden staatliche Unterstützung zur Finanzierung eines Rechtsanwalts zustehe.
Im konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Bezieher geklagt, weil ihm das Amtsgericht Kaufbeuren in einem Streit mit dem Job-Center um Arbeitslosengeld II staatliche Beratungshilfe durch einen Anwalt verweigert hatte.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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