AfD scheitert mit Eilantrag über Ausschussvorsitz im Bundestag
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies in einer veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag der Partei ab. Endgültig wird über die Klage erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren entschieden.
Die AfD-Fraktion hatte nach der Bundestagswahl in drei Ausschüssen Kandidaten für den Vorsitz vorgeschlagen, die aber von den anderen Abgeordneten nicht gewählt wurden. Die Partei hält das für verfassungswidrig, da nach den früheren Gepflogenheiten jede Fraktion gemäß ihrer Stärke den Vorsitz in einem Bundestagsausschuss erhielt.
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