Der Verteidigungsausschuss des Bundestags hat sich am Abend auf die Details zur Verwendung des sogenannten Sondervermögens für die Bundeswehr geeinigt.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich Sonntagabend mit der Union darauf geeinigt, das sogenannte Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich Sonntagabend mit der Union darauf geeinigt, das Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro soll die Anschaffung von Rüstungsgütern im großen Stil ermöglichen. Nach der Rüstungsliste soll der größte Teil der Gelder des Sondervermögens mit fast 41 Milliarden Euro für die Luftwaffe verwendet werden, unter anderem für US-Tarnkappen-Kampfjets vom Typ F-35 und Transporthubschrauber des US-Herstellers Boeing.
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