Bundesländer wollen Abtreibungen nach Online-Beratung rechtssicher machen Telemedizin Abtreibung
Insbesondere die Coronavirus-Pandemie hat den Einsatz von Telemedizin salonfähiger gemacht. Menschen konnten zum Teil ihre Wohnungen nicht verlassen oder galten als hochinfektiös und durften deshalb keine Praxen betreten. Dementsprechend konnten Ärztinnen und Ärzte per Telemedizin mit ihnen kommunizieren und die weitere Behandlung besprechen.
Schwangere, die in dieser Zeit abtreiben wollten, seien auf diese Weise ebenfalls bereits versorgt worden, rechtssicher erscheint dies Politikerinnen und Politikern für Gleichstellung aber nicht. Sie möchten sich deshalb um eine genaue Regelung bemühen, wie die dpa berichtet.
Grundsätzlich können Mediziner Videosprechstunden problemlos bei allen Menschen und Krankheiten einsetzen. Selbst die ausschließliche Beratung oder Behandlung über das Internet ist unter bestimmten Umständen im Einzelfall erlaubt. "Auch für den Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es keine Regelungen, die die Nutzung der Möglichkeit von Videosprechstunden einschränken würden", erläutert das Sozialministerium in Stuttgart.
Außerdem ist nicht geklärt, was Praxen dafür tun müssten, um deutlich zu machen, dass sie eine Einrichtung mit der Möglichkeit der Nachbehandlung sind. Und auch der Postversand der Medikamente müsste sicher sein, sodass Unbefugte nicht an die Medikamente gelangen.Ministerinnen und Minister für Gleichstellung wollen diese Probleme mit dem Bund besprechen. Das haben sie Donnerstagabend während einer Konferenz in Hamburg beschlossen.