Bundesgerichtshof vertagt Corona-Entscheidung im Reiserecht

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Zu Beginn der Corona-Pandemie sagten viele Urlauber ihre Reise wieder ab - und zahlten dafür teils Stornogebühren. Kann es die nachträglich zurückgeben? Unter welchen Umständen? Eine Entscheidung dazu wurde vertagt.

Zu Beginn der Corona-Pandemie sagten viele Urlauber ihre Reise wieder ab - und zahlten dafür teils Stornogebühren. Könnte es die nachträglich zurückgeben und wenn ja, unter welchen Umständen? Damit befasst sich jetzt der Bundesgerichtshof.Es ist der erste Fall zu den Corona-Folgen für das Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6.

In diesem Spannungsfeld bewegt sich nun auch der Bundesgerichtshof. Es stellten sich nun zwei Fragen, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Bacher in der Verhandlung: Erstens, ob am 1. März 2020 bereits solche außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Und zweitens, ob das überhaupt der entscheidende Zeitpunkt war - oder ob es nicht vielmehr auf die spätere Entwicklung ankam. "Wäre der Rücktritt am 27.

Den Zehnten Zivilsenat am BGH störte, dass das Landgericht sich vor allem auf die Infektionszahlen konzentrierte. Vielleicht habe schon die Ungewissheit, ob eine große Gefahr drohe, die Reise unzumutbar gemacht, sagte Bacher.Eine Entscheidung, die eigentlich bereits für den heutigen Verhandlungstag angekündigt war, wurde ohne weitere Angabe von Gründen auf August verschoben. Womöglich werden die Argumente der beiden Anwälte noch genauer besprochen.

Bacher deutete aber bereits an, dass der BGH den Fall nicht selbst entscheiden, sondern zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückverweisen könnte. Womöglich wenden sich die Karlsruher Richterinnen und Richter aber auch an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: Deutschland hat mit seiner Regelung nämlich eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

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