Bundesgerichtshof prüft das Urteil im Mordfall Yeboah

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Den einen ist das Urteil zu niedrig, den anderen zu hoch. Alle Prozessbeteiligten im Yeboah-Prozess haben Revision gegen das Urteil beantragt.

Das OLG Koblenz hat Peter S. am 9. Oktober zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Das Gericht wertet die Tat gegen sie als versuchten Mord, gegen Yeboah als vollzogenen. Einen Mord, den das Gericht in seinem Urteil als heimtückisch ansieht, ausgeführt mit gemeingefährlichen Mitteln, aus Ausländerhass. Aus dem Erdgeschoss der Unterkunft können damals weitere acht Menschen fliehen. Gegen sie sieht das Gericht keinen Mordversuch. Da sie im Erdgeschoss nicht gefährdet gewesen wären. Daher hat ihr Anwalt Revision eingelegt.

Das Gericht und die Bundesanwaltschaft haben dem Geständnis von Peter S. in jedem Fall keinen Glauben geschenkt. Auch die Mittätertheorie glauben sie nicht. Die Bundesanwaltschaft hat das Urteil zur Prüfung dem Bundesgerichtshof vorgelegt, weil ihr das Urteil zu gering erscheint. Sie hatte neuneinhalb Jahre gefordert.

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