Berlin (ots) - Berlin, 31.08.2023 - Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die 'Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten'
Berlin, 31.08.2023 - Die Bundesärztekammer hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die"Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" novelliert. Neben diversen Aktualisierungen erforderten die mit dem UPD-Reformgesetz neu geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine kurzfristige Anpassung, um auch künftig die Sicherheit der Spendewilligen sowie der Blutprodukte zu gewährleisten.
Neu ist auch, dass telemedizinische Verfahren der Untersuchungen zur Spendetauglichkeit eingesetzt werden können. Darüber hinaus wurden die Regelungen bezüglich der Spenderimmunisierung zur Gewinnung von Hyperimmunplasma in die Richtlinie eingegliedert. Den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind die oberen Altersgrenzen für Spendewillige entfallen.
apl. Prof. Dr. rer. nat. Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts:"Die Hämotherapie-Richtlinie wird vom Wissenschaftlichen Beirat der BÄK zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht. Die Hämotherapie-Richtlinie definiert im Detail die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Gesetzgebung, umgesetzt im Transfusionsgesetz in Deutschland.
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