Spruch der Geschworenen fiel einstimmig. Urteil gegen 17-jährigen Afghanen ist rechtskräftig.
schuldig, die Frage nach der Notwehr verneinten ebenfalls alle. Als schuldmildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit sowie das Tatsachengeständnis des Angeklagten. Dieser hatte zugegeben, den 19-Jährigen erstochen zu haben, wenn auch aus Notwehr.
Für den Staatsanwalt hatte das Beweisverfahren indes „klar gezeigt“, dass es am Abend des 24. September 2018 auf dem abgeschiedenengekommen war. Für ihn stand außer Streit, dass der Angeklagte „den Tod wollte“. Seine Rechtfertigung bei der- „der andere hat angefangen“ - sei eine „reflexartige Antwort, die bereits bei streitenden Kindern zu beobachten ist“.
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