Ob Gewalttäter aus dem Verkehr gezogen werden können, hängt von der Dokumentation der Spuren ab. Hier gibt es eklatante Mängel. Die Grazer Gerichtsmedizinerin Sarah Heinze, Pionierin auf diesem...
Ob Gewalttäter aus dem Verkehr gezogen werden können, hängt von der Dokumentation der Spuren ab. Hier gibt es eklatante Mängel. Die Grazer Gerichtsmedizinerin Sarah Heinze, Pionierin auf diesem Gebiet, erklärt, wie Telemedizin helfen soll, dass Gewalt- und Sexualdelikte nicht unbestraft bleiben.
Ein blauer Fleck ist nicht gleich ein blauer Fleck. Klinisch, von einem Arzt, der die Heilung im Blick hat, wird vielleicht „blauer Fleck am Oberarm“ dokumentiert. Die Gerichtsmedizinerin schaut: Ist er geformt? Deuten runde Abdrücke auf eine Griffspur hin?
Ist er eckig, weil jemand gegen einen Tisch geschleudert wurde? Die Details in den Spuren von Gewalt sind schwer zu erkennen, aber genau das entscheidet, ob ein Gewalttäter, ein Vergewaltiger, jemand, der ein Kind geschlagen oder sexuell missbraucht hat, dafür vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden kann. Gerichtsmedizinerin Sarah Heinze, die Leiterin des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin der Med Uni Graz, ist Pionierin auf diesem Gebiet: Nach dem Ausbau der Gewaltambulanz Graz startet nun der Ausbau via Telemedizin.
Im ersten Quartal 2027 soll die erste telemedizinisch unterstützte Ambulanz am LKH Hochsteiermark in Leoben in Betrieb gehen. Wie wird eine telemedizinisch unterstützte Untersuchung eines Gewaltopfers in Leoben konkret aussehen? Wenn in einem Krankenhaus eine Person mit Folgen von Gewalt erscheint, muss die Gewalt zunächst vom Personal vor Ort erkannt werden. Wenn die betroffene Person mit einer klinisch-forensischen Untersuchung einverstanden ist, wird die Gerichtsmedizin zugeschaltet.
Vor Ort ist das notwendige forensische Untersuchungsmaterial vorhanden. Die Ärztin oder der Arzt untersucht die betroffene Person und trägt dabei eine Brille beziehungsweise ein Stirnband mit Kamera. So kann die Gerichtsmedizinerin oder der Gerichtsmediziner gewissermaßen mit den Augen der Ärztin vor Ort mitschauen und die Untersuchung begleiten. Wir können etwa sagen: „Bitte dieses Foto noch einmal als Nahaufnahme mit Maßstab aufnehmen oder von dieser Spur einen Abstrich machen.
“ So bringen wir die gerichtsmedizinische Expertise direkt vor Ort. Gerichtsmedizin ist speziell auf Gewalt und deren Folgen ausgerichtet. Bei Gewalt gegen den Hals können etwa feine punktförmige Einblutungen an Augenlidern oder Augenbindehaut auftreten. Für uns sind sie sehr wichtig, weil sie auf ein kreislaufrelevantes Geschehen hinweisen können, gleichzeitig aber schwierig zu erkennen sind.
Auch einen blauen Fleck beschreiben wir anders. Wir schauen: Ist er geformt? Gibt es beispielsweise kreisförmige Verletzungen, die auf eine Griffspur hindeuten? Oder eine kantige Verletzung, die dazu passen könnte, dass jemand gegen einen Tisch gedrückt wurde?
Klinisch lautet die Frage: Was hat der Patient und welche Therapie braucht er? Forensisch fragen wir: Welche Spuren der Gewalt finde ich und was lässt sich daraus rekonstruieren? Heißt „kreislaufrelevantes Geschehen“, dass aus einem kleinen Fleck ein Beweismittel für Mordversuch werden kann? Genau.
Für uns bedeutet kreislaufrelevantes Wirken eine Lebensgefahr. Wie das Gericht das beurteilt, muss ich diesem überlassen. Aber prinzipiell ist es natürlich eine ganz andere Schwere, wenn Lebensgefahr bestanden hat, als wenn keine bestanden hat. Kann die Kamera gerade bei Untersuchungen im Intimbereich, an Kindern, nicht auch eine zusätzliche Hemmschwelle sein?
Das wird natürlich mit den Betroffenen besprochen. Gerade bei gynäkologischen Untersuchungen ist eine Videokolposkopie ohnehin Goldstandard, auch gerade bei Kindern. Aufnahmen haben außerdem den Vorteil, dass man sie später nach dem Vier-Augen-Prinzip noch einmal ansehen und nach kleinen Läsionen suchen kann.
Viel hängt davon ab, wie man die Untersuchung erklärt. Aus anderen Bereichen der Telemedizin wissen wir, dass Menschen die Kamera anfangs sehr bewusst wahrnehmen, sie nach einigen Minuten aber häufig in den Hintergrund tritt. Wir bieten alle 14 Tage Schulungen an: Wie erkenne ich Gewalt? Wie dokumentiere ich sie?
Was mache ich, wenn ich Gewalt erkannt habe? Dazu kommen Kindesmisshandlung, sexualisierte Gewalt und praktische Fragen wie die richtige Abstrichnahme oder das Fotografieren von Verletzungen. Für das telemedizinische System gibt es zusätzliche Schulungen vor Ort. Das hängt von der Art der Gewalt ab.
Ein Schwerpunkt ist sexualisierte Gewalt, daher bietet sich beispielsweise eine gynäkologische Abteilung an, aber auch das Umfeld einer Notaufnahme. Wichtig ist, dass weitere Fachrichtungen verfügbar sind. Wenn jemand eine Wunde hat, die genäht werden muss, oder ein Röntgen benötigt, soll das ebenfalls dort gemacht werden können. Unser Ziel ist: möglichst nur einmal untersuchen und möglichst nur einmal befragen.
Sie sprechen von Telemedizin als Möglichkeit für Orte, an denen man nicht die nächste gerichtsmedizinische Gewaltambulanz innerhalb von 60 Minuten aufsuchen kann. Wie schnell muss eine forensische Untersuchung stattfinden, um gerichtsfest zu dokumentieren? Das hängt vom Fall ab. Bei K.-o.
-Tropfen geht es tatsächlich um Stunden, weil manche Substanzen nur sehr kurz nachweisbar sind. Bei sexualisierter Gewalt können Duschen oder Zähneputzen Spuren vernichten. Ein Hämatom kann dagegen auch am nächsten Morgen noch untersucht werden. Trotzdem gilt: Je früher, desto besser.
Ein Bluterguss kann anfangs noch eine Form zeigen, die beispielsweise zu einer Tischkante passt. Später verändert er sich und diese Information geht verloren. Wir haben gerichtsmedizinische Institute in Innsbruck, Salzburg mit einer Außenstelle in Linz, Wien und Graz. Wir in Graz sind beispielsweise für Kärnten, die Steiermark und das südliche Burgenland zuständig.
Für Betroffene sind solche Entfernungen natürlich ein Problem. Deshalb sind wir auf Krankenhäuser vor Ort angewiesen. Wie gut dort eine forensische Untersuchung durchgeführt wird, hängt momentan aber teilweise noch von den einzelnen Ärztinnen und Ärzten ab. Unser Ziel ist, dass jede Person unabhängig vom Wohnort mit derselben Qualität und gerichtsverwertbar untersucht werden kann.
Persönlich überall hinzufahren ist mit der derzeitigen Zahl an Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmedizinern utopisch. Aber auch die Telemedizin können wir nicht sofort flächendeckend ausrollen. Als Zwischenlösung gibt es unseren Grazer Untersuchungskoffer. Darin befindet sich das notwendige Untersuchungsmaterial samt Kamera.
Kooperierende Kliniken erhalten Handlungsleitfäden, nehmen an unseren Schulungen teil und schicken die Dokumentation anschließend an uns. Wir geben Feedback und ersetzen verbrauchtes Material. So können wir die Qualität bereits jetzt steigern. Es ist schließlich utopisch zu glauben, dass wir die Gewalt so lange aufhalten können, bis das perfekte System steht.
Das wird noch einige Jahre dauern. Wir wollen kontinuierlich wachsen und weitere Standorte dazuschalten. Wichtig ist aber, dass eine einmal etablierte Außenstelle auch verlässlich funktioniert. Wenn eine Untersuchung stattfindet, muss sie qualitativ entsprechend und gerichtsverwertbar sein.
Langfristig könnte man auch über eine Zusammenarbeit mehrerer gerichtsmedizinischer Institute nachdenken. Telemedizin ist schließlich nicht ortsgebunden. Konkrete Pläne dafür gibt es derzeit aber noch nicht. Vor allem Menschen nach sexualisierter Gewalt und Partnerschaftsgewalt, außerdem Fälle von Kindesmisshandlung.
Wir sehen inzwischen aber auch mehr Männer, Schülerinnen und Schüler oder Jugendliche, die Gewalt erlebt haben. Das Spektrum ist sehr groß. Wir merken außerdem, dass Betroffene heute früher zu uns kommen. Mit der größeren Bekanntheit der Gewaltambulanz sinkt die Hemmschwelle.
Menschen kommen nicht mehr erst, wenn etwas besonders Schwerwiegendes passiert ist, sondern beispielsweise auch nach einem ersten Vorfall. Das ist wichtig. Wir untersuchen lieber einmal zu häufig als einmal zu wenig. Niemand soll denken: Mir muss erst etwas ganz Schlimmes passieren, bevor ich in die Gewaltambulanz gehen darf.
Gibt es oft Fälle, bei denen Sie sagen, wäre diese Person nicht in die Gewaltambulanz gekommen, hätte später nie bewiesen werden können, was ihr passiert ist? Ohne Dokumentation wäre nie eine Anklage möglich gewesen? Ja, das sind sehr viele Fälle. Die meisten Verletzungen heilen ja folgenlos aus.
Für ein späteres Verfahren müssen sie deshalb objektivierbar gemacht werden: beschrieben, fotografiert und dokumentiert. Bei Abstrichen kann beispielsweise DNA gesichert werden. Wenn diese Spuren nicht rechtzeitig dokumentiert oder gesichert werden, sind sie verloren. Dann kann ich sie in einem späteren Gerichtsverfahren auch nicht mehr anführen.
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