BGH zu Cum-Ex-Streit: Bankier verliert gegen Zeitung

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Der Bundesgerichtshof entscheidet im Cum-Ex-Streit für die Pressefreiheit. Die „SZ“ darf aus Tagebüchern des Bankiers Christian Olearius zitieren.

KARLSRUHE taz | Die Süddeutsche Zeitung durfte aus den beschlagnahmten Tagebüchern des Hamburger Bankiers Christian Olearius zitieren. Ein SZ-Artikel, der Kanzler Olaf Scholz in Bedrängnis brachte, darf nun wieder online veröffentlicht werden. Das entschied an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof.

Die Privatbank, die sich in großem Stil an den strafbaren Cum-Ex-Steuermanipulationen beteiligte, versuchte 2016 zu verhindern, dass sie 47 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen muss. Tagebücher seien keine „amtlichen Dokumente“ Der Hamburger Senat bestritt 2019 zunächst, dass es überhaupt Gespräche zwischen Scholz und Olearius gab. Doch der SZ wurden Auszüge aus den Tagebüchern von Olearius zugespielt, die 2018 von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren. Daraus ergab sich, dass es in dieser Sache mindestens fünf Gespräche von Scholz und Olearius gab. Der entsprechende SZ-Artikel erschien am 4. September 2020.

Doch beim Bundesgerichtshof obsiegte nun die SZ in vollem Umfang. Die beschlagnahmten Tagebücher seien keine „amtlichen Dokumente“, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters, „private Aufzeichnungen werden auch durch die Beschlagnahme nicht zu amtlichen Dokumenten“. Außerdem sei Paragraf 353d kein zivilrechtliches Schutzgesetz, so der BGH-Richter.

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