BGH: Sauter und Nüßlein haben sich mit Maskendeals nicht strafbar gemacht

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BGH: Sauter und Nüßlein haben sich mit Maskendeals nicht strafbar gemacht
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Der Bundesgerichtshof urteilt: Nüßlein und Sauter haben sich in der Maskenaffäre nicht strafbar gemacht. Zu einer Anklage gegen die langjährigen CSU-Politiker wird es nun nicht mehr kommen, schreibt HolgerSabinsky.

Die Karlsruher Richter folgen in ihrer Rechtsauffassung dem Oberlandesgericht München. Das hatte im November vergangenen Jahres genauso argumentiert und den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht als erfüllt angesehen. Das war überraschend. Das selbe Gericht hatte schließlich im Frühjahr die Razzien genehmigt, den Vermögensarrest durchgewunken und sogar einen Haftbefehl erlassen.

Der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter sagte ihn einer ersten Reaktion auf den BGH-Beschluss gegenüber unserer Redaktion:"Ich fühle mich in allem bestätigt, was ich von Anfang an gesagt habe." In einer Presseerklärung hatte Sauter Mitte März 2021 mitgeteilt: „Die mir unterstellte „Bestechung“ für meine Abgeordnetentätigkeit ist ebenso wie die angebliche Verkürzung von diesbezüglichen Steuern abenteuerlich und konstruiert.

Ein politisches Comeback von Sauter und Nüßlein wird es, zumindest in der CSU, dennoch nicht geben. Denn für die langjährige Partei der beiden Politiker bleibt derenVerhalten höchst problematisch. CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte zu der BGH-Entscheidung gegenüber unserer Redaktion:"Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett.

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