Im Prozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen des Wirecard-Skandals hat Staatsanwalt Matthias Bühring die Anklage vorgetragen. Er sparte nicht mit klaren Worten.
Treuhandkonten mit TPA-Erlösen seien fingiert worden. Die angeblichen TPA-Partner hätten dafür finanzielle Vorteile erhalten. »Mit dieser Vereinbarung legten die Bandenmitglieder das Fundament für die in den Folgejahren, jedenfalls zwischen Ende 2015 bis Mitte 2020, ersonnenen, geplanten und ausgeführten Straftaten der unrichtigen Darstellung, der Marktmanipulation, des gewerbsmäßigen Bandenbetruges und der Untreue«, sagte Bühring.
. Damit sei es möglich gewesen, »eine effektive interne Kontrolle der tatsächlichen Vorgänge auszuschalten«. Bei derartigen Geschäften seien höhere Margen üblich. Damit habe die Wirecard-Führung die angegebenen hohen Gewinne begründen können.
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