Betrugsprozess Jimi Blue Ochsenknecht: Innsbrucker Gericht verurteilt Reality-Star nach Hotelparty zu Geldstrafe. Urteil noch nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2021 feierte Ochsenknecht in einem Tiroler Hotel mit Gästen seinen Geburtstag. Bei der Zahlung kam es dann aber zu Ungereimtheiten, weshalb der Hotelier einen Rechtsanwalt einschalten und einen Exekutionstitel über die 13.827 Euro erwirken musste.
In einem ersten Verfahren erhielt der TV-Star eine Diversion und eine Geldbuße in der Höhe von 18.000 Euro. Diese wurde vom Oberlandesgericht jedoch aufgehoben. Der Beschuldigte habe offenbar nicht ausreichend Reue gezeigt. Laut Ochsenknecht übernehme er die Verantwortung dafür, dass im Nachgang"einiges schiefgegangen" sei.
Dies bedauere der Schauspieler, der nie mit einem Betrugsvorsatz an die Sache herangegangen sei. Ochsenknecht stellte klar, dass er"kein Betrüger" sei und sich"auch nicht wie jemand verhalten wollte, der Kosten verursacht, obwohl er weiß, dass er sie nicht bezahlen kann". Bei der Prozessneuauflage am Innsbrucker Landesgericht tauchte der 35-Jährige allerdings nicht auf, wie die"Tiroler Tageszeitung" berichtete. Im Falle einer Verurteilung wegen schweren Betrugs stand eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren im Raum.
Sein Anwalt betonte, dass Ochsenknecht zum betroffenen Zeitpunkt solvent gewesen sei. Demnach könne man nicht von einem Betrugsvorsatz sprechen, wenn jemand zahlungsfähig und -willig sei. In der Verhandlung kam auch der Hotelier zu Wort. Er habe dem Schauspieler vertraut, da er bereits seine Familie gekannt habe.
Daher habe er bei der Buchung durch Ochsenknecht auch auf eine Anzahlung verzichtet. Auch zu den Preisen habe der Schauspieler sein"OK" gegeben. Als es dann zur Bezahlung für die Geburtstagsfeier im Restaurant des Hotels gekommen sei, habe der 35-Jährige gemeint, dass seine Kreditkarte nicht funktioniere und er keine Geldtasche dabeihatte. Ochsenknecht habe versichert, dass er die Kosten für die Feier mit der Hotelabrechnung begleichen wolleLaut dem Hotelier hätte sich allerdings auch da ein ähnliches Bild gezeigt.
Der Reality-Star habe gesagt, dass seine Kreditkarte wegen des Auslandslimits nicht funktionieren würde und die Rechnung an seinen Buchhalter weiterleite. Dieser werde den Betrag noch am selben Tag überweisen – wieder habe der Hotelier ihm vertraut. Gleichzeitig stellte der Zeuge in Abrede, dass es eine Übereinkunft mit dem Schauspieler für Werbung in den sozialen Medien zugunsten des Hotels gegeben habe. Später habe der Hotel-Besitzer dann erfahren, dass Ochsenknecht schon in der Vergangenheit finanzielle Probleme gehabt hätte.
Personen hätten ihm berichtet, dass sie nicht darüber wundern würden, dass der Schauspieler die Rechnungen nicht begleichen könne. Seitens der Richterin wurde betont, dass sowohl die diversionelle Geldbuße als auch eine Verurteilung"wegen Betrügereien" in München – mit einer Geldstrafe von 3.200 Euro – im nunmehrigen Urteil zu berücksichtigen wären. Schlussendlich verurteilte sie den Schauspieler zu einer Zusatzstrafe von 34.500 Euro.
Zieht man die bereits gezahlten 18.000 Euro, die Strafe in München und die Haftentschädigung über 10.057 Euro ab, würde Ochsenknecht somit noch 6.742 Euro zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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