Beschluss im Bundestag: Was bringt das Gesetz gegen Arznei-Lieferengpässe? Bundestag Arzneimittel
Für alle Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen sollen Hersteller bei sich einen Vorrat anlegen müssen. Dieser soll so groß sein wie eine durchschnittliche Liefermenge für sechs Monate. Zunächst war ein Drei-Monats-Puffer geplant. Der Verband der Hersteller patentfreier Medikamente, Pro Generika, warnte, dass Produktionskapazitäten dafür fehlten. Zudem verursache die Lagerhaltung noch mehr Kosten.
Hersteller sollen ihre Abgabepreise auch einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrags anheben dürfen - also des maximalen Betrags, den die gesetzlichen Kassen bisher für ein Präparat zahlen. Neue Festbeträge soll es dann für Kindermedikamente nicht mehr geben. Außerdem soll generell eine Liefermenge für vier Wochen beim Großhandel als Vorrat auf Lager gehalten werden müssen.
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