Nachdem die Verlage im Streit um die 'Newszone'-App des SWR einen juristischen Erfolg erzielten, stellt der SWR diese App vorerst ein - geht gegen das Urteil aber vor. Die Inhalte sollen zudem auf anderem Weg verfügbar bleiben
Nachdem die Verlage im Streit um die"Newszone"-App des SWR einen juristischen Erfolg erzielten, stellt der SWR diese App vorerst ein - geht gegen das Urteil aber vor. Die Inhalte sollen zudem auf anderem Weg verfügbar bleibenNachdem das Landgericht Stuttgart Ende vergangener Woche die SWR-Nachrichtenapp"Newszone" in der Ausgestaltung vom 14.
So werde man gegen das Urteil, in dem das Gericht die App als gesondertes Telemedienangebot einstufte, für das eine Genehmigung fehle und dessen Erscheinungsbild obendrein - zumindest in der Form vom 14.4. -"presseähnlich" sei, Berufung einlegen. SWR-Intendant Kai Gniffke erklärte dazu:"Dies tun wir nicht leichtfertig. Aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet, also auch der Generation Z.
Während die App zumindest vorerst verschwindet, werden die Inhalte auf anderem Wege verfügbar bleiben - zum Einen über die Website DasDing.de, zum anderen auch auf der Plattform TikTok."Lediglich die Ausspielung über die App stellen wir bis auf weiteres ein. Dies bedauern wir außerordentlich, denn damit entfällt nun ein Ausspielweg, der genau für die hier in Frage kommende Zielgruppe relevant ist.
Dem Gericht zufolge greift die App zwar auf Online-Inhalte des übergeordneten SWR-Angebots Dasding zurück, hatte aber grundlegende thematisch-inhaltliche Unterschiede zwischen den beiden Angeboten gesehen und es daher als eigens genehmigungspflichtiges neues Angebot eingestuft.
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