Berlins Justiz will arbeitslose Straftäter deutlich milder bestrafen. Schon für kleine Vergehen stellt die Geldstrafe sonst oft einen harte Einschnitt dar.
, Margarete Koppers. Unlängst hat sie dies in einem Brief an den Präsidenten des Amtsgerichts begründet, der dervorliegt. Selbst wenn Arbeitslose ihre Geldstrafe in Raten abzahlen dürften, bedeute dies oft noch immer einen heftigen Einschnitt, schreibt Koppers. Zumal, wenn Arbeitslose über keinen Notgroschen verfügten. Das sei ungut. Die Wirkungen der Strafe müssten stets"auch im Verhältnis zur festgestellten Schwere der Schuld stehen".
Berlin unternimmt damit einen großen Schritt, um Gefängnisaufenthalte wegen nicht bezahlter Geldstrafen zu verhindern. Damit folgt es einem Vorschlag, den Sozialverbände schon lange erheben. Die Caritas etwa fordert seit Jahren, dass die Geldstrafe bei mittellosen Menschen sogar nur drei Euro pro Tag betragen solle.
Für den bereits verurteilten Schwarzfahrer Kevin H. kommt das natürlich zu spät. Im Saal des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, wo er unlängst nervös vor seiner Richterin saß, gab es am Ende noch einen guten Rat.
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