Berliner Klima-Volksentscheid: Initiative scheitert mit Eil-Klage – und macht weiter.
Die Initiative Klimaneustart Berlin hat am Donnerstag eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht einen
. Sie wollte den Senat verpflichten lassen, die Abstimmung zum Klima-Volksentscheid auf den Tag der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 festzulegen.Das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück und erklärte sich für nicht zuständig, weil es um verfassungsrechtliche Fragen gehe, wie ein Sprecher sagte. Folgt das Oberverwaltungsgericht der ersten Instanz, müsste die Initiative vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Eine zeitgleiche Abstimmung mit der Wiederholungswahl gilt als unwahrscheinlich. Die Regierungsparteien halten dies aus organisatorischen Gründen für nicht machbar. Nach Tagesspiegel-Informationen könnte die Abstimmung zum Volksentscheid am 26. März stattfinden, also sechs Wochen nach der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen. Der Senat will am Dienstag über den Termin entscheiden.
Ein Sprecher der Initiative sagte: „Der 26. März als Abstimmungstermin ist für uns die zweitbeste Lösung.“ Das Bestreben sei aber, dass möglichst viele Berlinerinnen und Berliner über „die wichtigste Frage unserer Zeit“ abstimmen könnten. Deswegen wolle man die Zusammenlegung, auch weil das Abstimmungsgesetzt dies vorsehe. „Kommt es nicht dazu, sind wir aber optimistisch, dass wir das nötige Quorum Ende März erreichen können.
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