Das Wiener Straflandesgericht wies den Entschädigungsantrag von Beran A. gegen Disney zurück. Der Terrorverdächtige klagte wegen der öffentlichen Darstellung seiner ehemaligen Wohnadresse in einer Taylor-Swift-Dokumentation, obwohl er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits inhaftiert war. Die Richterin erklärte, der Wohnsitz liege nicht im Bereich höchstpersönlicher Daten, und die Szene wurde mittlerweile entfernt. Ein Berufungsverfahren ist anhängig.
Beran A. forderte von Disney eine Entschädigung wegen seiner Adresse in einer Swift-Doku. Das Gericht wies die Privatanklage ab - er geht in Berufung. Niederlage für Beran A. (21) im kuriosen Rechtsstreit mit Disney.
Der wegen seiner Anschlagspläne auf die Taylor-Swift-Konzerte in Wien zu 15 Jahren Haft verurteilte Islamist blitzte am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht mit seinem Entschädigungsantrag gegen den US-Unterhaltungsgiganten ab. In der Disney-Doku über Taylor Swifts 'Eras Tour' war für wenige Sekunden das frühere Wohnhaus von Beran A. in Ternitz (NÖ) samt Straßennamen zu sehen. Seine Anwältin Ulrike Zeller sah dadurch die Persönlichkeitsrechte und 'Sicherheitsinteressen' ihres Mandanten verletzt.
Gericht weist Disney Entschädigung ab
Disney-Anwalt Georg Kresbach hielt dagegen: 'Der Antragsteller hat sich durch seine Tat zum Teil der Öffentlichkeit gemacht', argumentierte er. Die Richterin wies den Entschädigungsantrag schließlich ab. Ein wesentlicher Punkt: Beran A. wohnte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung längst nicht mehr an der gezeigten Adresse, sondern derzeit dauerhaft in der Justizanstalt Wr. Neustadt.
'Der wohnt dort nicht, der hat seit zwei Jahren nicht mehr dort gewohnt und der wird auch die nächsten Jahre nicht dort wohnen', stellte die Richterin klar. Und selbst wenn er dort noch wohnen würde, wäre die Sache aus Sicht des Gerichts nicht eindeutig: 'Der Wohnsitz gehört nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich.
Eltern erhalten Entschädigung für Doku
' Anders sieht die Sache bei den Eltern von Berran A. aus. Ihnen wurde bereits vor der Verhandlung eine Entschädigung von jeweils 3.000 Euro bezahlt. Die umstrittene Sequenz wurde zudem am 12. Mai entfernt - rund ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung und zwei Wochen nach der Kontaktaufnahme.
Beran A. selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend, muss nun jedoch die vollen Verfahrenskosten blechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, seine Anwältin meldete volle Berufung an.
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