Bayerns Kabinett will Klage gegen Erbschaftssteuer beschließen

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Das bayerische Kabinett will nach BR-Informationen die Klage gegen die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen. Das wird auch Thema im Landtag. Die Regierungserklärung von Finanzminister Füracker ab etwa 14 Uhr bei BR24live.

Das bayerische Kabinett will nach BR-Informationen an diesem Dienstag die Klage gegen die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen. Die Erbschaftssteuer wird dann auch im Landtag Thema sein. Die Regierungserklärung von Finanzminister Albert Füracker – heute ab ca. 14 Uhr – gibt es samt Einordnung live bei BR24.

Ist die aktuelle Erbschaftssteuer ungerecht? Wegen einer Reform wird der Wert von Immobilien seit kurzem anders berechnet. Von diesem Wert hängt auch die Erbschaftssteuer ab. Gerade für Erbende im Süden Bayerns ist die neue Berechnungsmethode ein Nachteil, weil dort die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen sind. Sie müssen also höhere Erbschaftssteuern bezahlen.

Aus Sicht der Staatsregierung besteht jetzt die Gefahr, dass viele Menschen in Bayern es sich nicht mehr leisten können, ein geerbtes Häuschen zu behalten – sondern es wegen der höheren Steuern verkaufen müssen. Bayern will daher erreichen, dass die Freibeträge erhöht werden. Das Anliegen hat aber im Bundestag keine Mehrheit gefunden, im Bundesrat stand Bayern komplett allein damit da. Die Gegner der bayerischen Klage argumentieren unter anderem damit, dass die Freibeträge ohnehin schon sehr hoch seien – und Erbende, die selbst in der geerbten Immobilie wohnen, meist sowieso keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen.

Um diese Vorgaben auch zukünftig einzuhalten, ist es laut dem SPD-Politiker zwingend notwendig, die Bewertungsregeln an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung anpassen. Für ihn mutet das Vorgehen wie eine Klage "CSU gegen CSU" an. Denn, so Schrodi, die sogenannte Immobilienwertermittlungsverordnung sei noch vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer auf den Weg gebracht worden.

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