„Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich“, sagt Klaus Holetschek – und lässt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen auslaufen.
. Nun sind die Arztpraxen, beziehungsweise deren Beschäftigte dran. Wie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag, 19. Januar, mitteilte, lässt er eine weitere Regelung zum Februar hin auslaufen.Ab 1. Februar müssen Beschäftigte in Arztpraxen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Selbiges gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Holetschek teilte mit, dass die landeseigene Regelung mit dem 31. Januar auslaufen werde.
Ein Bild, das – zumindest fürs Erste – in Bayern der Vergangenheit angehören wird. Beschäftigte in Arztpraxen müssen keine Maske mehr tragen. © Westend61 / IMAGO Wegen der Infektionsschutzregelung in Deutschland bleibt es aber bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen. Nach aktuellem Stand gilt diese Regel bis Anfang April – Holetschek forderte aber von der Bundesregierung, diese vorzeitig auslaufen zu lassen, am besten schon im Februar.
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