EU-Recht wird missachtet, wenn auf Waldflächen in der Au ein Kahlschlag durchgeführt wird: Davon sind Umweltrechtsanwalt Wolfgang List und seine Mandanten überzeugt. Sie senden eine Beschwerde an die EU-Kommission.
Im Herbst wurde auf drei Flächen der Stockerauer Au nach dem Eschentriebsterben vor allem die Strauch- und Krautschicht entfernt, um dann junge Stieleichen und Hainbuchen pflanzen zu können .
Umweltanwalt Wolfgang List ist überzeugt, dass der Kahlschlag und das Häckseln der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs widersprechen. Denn: Die Stockerauer Au ist Teil des Europaschutzgebiets Natura2000. Das Wiener Rechtsanwaltsbüro fordert nun in einem Offenen Brief an Bund, Land, Stadtgemeinde, Umweltanwaltschaft NÖ und Volksanwaltschaft eine Anpassung des NÖ Naturschutzgesetzes an die EU-Richtlinien. Und sendet eine Beschwerde an die EU-Kommission.
Er kommt zu dem Schluss, die Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie der EU Vorrang habe gegenüber der forstwirtschaftlichen Nutzung der Stockerauer Au. Er sehe das Schutzgebiet nach der Schlägerung und dem Mulchen von Flächen „erheblich beeinträchtigt“.
Jetzt bringen Lists Mandanten eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein: Sie fordern „lediglich die Einhaltung der EU-Richtlinien“. Der Umweltanwalt rechnet damit, dass ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird: Die EU hat bereits Österreich aufgefordert, die Umsetzung der Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie einzuhalten, zuletzt im September 2022.
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