E-Mopeds: Ab 1. Oktober neue Regeln in Wien. Radweg-Verbot, Führerschein-, Kennzeichen- und Versicherungspflicht treten in Kraft.
Wer in Wien regelmäßig auf Radwegen unterwegs ist, kennt sie: E-Mopeds, die optisch eher an Motorroller erinnern, bislang aber unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden.
Vor allem bei Essenszustellern sind die Fahrzeuge weit verbreitet. Damit ist ab 1. Oktober Schluss. Durch die 36.
Novelle der Straßenverkehrsordnung und Änderungen im Kraftfahrrecht werden betroffene E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie werden damit rechtlich herkömmlichen Mopeds gleichgestellt. Die wohl auffälligste Änderung: E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen und anderen Radfahranlagen fahren. Sie gehören künftig ausschließlich auf die Fahrbahn.
Auch andere Sonderregeln für Fahrräder – etwa das erlaubte Fahren gegen eine entsprechend freigegebene Einbahn – können mit diesen Fahrzeugen nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind insbesondere einspurige Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Dazu zählen rein elektrisch betriebene Zweiräder ohne Pedalantrieb, aber auch Modelle mit Pedalen, bei denen der Motor etwa über einen Gasgriff unabhängig vom Treten aktiviert werden kann. Mit dem Wechsel vom Fahrrad zum Kraftfahrzeug kommen gleich mehrere neue Verpflichtungen.
Wer sein betroffenes E-Moped ab Oktober weiter im öffentlichen Straßenverkehr verwenden möchte, braucht eine entsprechende Lenkberechtigung – zumindest die Führerscheinklasse AM. Außerdem muss das Fahrzeug zugelassen sein und ein Kennzeichen tragen. Auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird Pflicht. Dazu kommt die regelmäßige Begutachtung nach § 57a KFG – also das bekannte"Pickerl".
Und während bislang Fahrradregeln galten, besteht künftig auch Helmpflicht nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften. Wer ab 1. Oktober mit einem betroffenen E-Moped ohne die erforderlichen Voraussetzungen unterwegs ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Wiener Polizei kündigt an, bei Verstößen die Weiterfahrt zu untersagen und Anzeige zu erstatten.
Hintergrund der Änderung ist vor allem die Verkehrssicherheit. Laut Stadt Wien zeigten Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, dass knapp zwei Drittel der untersuchten E-Mopeds deutlich schneller als die bisher erlaubten 25 km/h unterwegs waren. Dazu kommt das Gewicht: Ein durchschnittliches kennzeichenloses E-Moped bringt laut Stadt etwa 70 bis 80 Kilogramm Leergewicht auf die Waage – Fahrer und mögliche Ladung noch nicht eingerechnet. Zum Vergleich nennt die Stadt für ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor rund 46 Kilogramm.
Besonders große Auswirkungen dürfte die Neuregelung auf Lieferdienste haben. E-Mopeds sind bei Essenszustellern in Wien stark verbreitet. Ein Teil der Branche stellt deshalb auf Fahrräder und klassische E-Bikes um. Das Mobilitätsministerium kündigte zudem für den Zeitraum 2026 bis 2029 spezielle Fahrrad- und E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings für Zusteller an.
Die Anmeldung dafür soll ab 1. Oktober möglich sein. Für Besitzer eines E-Mopeds heißt es damit spätestens jetzt: prüfen, in welche Fahrzeugklasse das eigene Modell fällt und ob es überhaupt zulassungsfähig ist. Denn ab 1.
Oktober reicht es bei den betroffenen Fahrzeugen nicht mehr, einfach vom Radweg auf die Straße zu wechseln – auch Führerschein, Zulassung, Versicherung, Kennzeichen, Helm und Pickerl müssen passen.
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