Der Ex-Minister scheitert im Kampf gegen Befangenheit und Verjährung vor dem VfGH. Und doch könnte er profitieren.
-Prozesses an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Die Befangenheitsregeln für Richter sind nach Ansicht der Beschwerdeführer zu lasch, die Verjährungsregeln zu streng. In beiden Punkten setzte es aber vor dem VfGH eine Niederlage. Und doch könnten Grasser und die weiteren Angeklagten von ihrem Gang zum VfGH noch profitieren.
Grassers Kampf gegen die mögliche Befangenheit seiner Richterin begann bereits im Dezember 2017. Genau genommen stieß sich der Ex-Politiker am „äußeren Anschein der Befangenheit“. Und das spielte sich so ab: Wenige Tage vor Beginn der Buwog-Verhandlung, an deren Ende eine erstinstanzliche Verurteilung wegen Untreue stehen sollte, lehnte Grasser Richterin Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien ab – ein anderer Prozessleiter müsse bestellt werden, so die Forderung.
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