Großer Andrang bei Vortrag zum Thema „Assistierter Suizid“
Ganz wichtig sei, dass die Hospizvereine die Patienten möglichst früh kennenlernen und nicht erst unmittelbar vor dem Lebensende. Tatsächlich beginne die Palliativversorgung in Deutschland durchschnittlich aber erst 13,2 Tage vor dem Tod. „Das ist alarmierend, das sind erschreckende Zahlen“, sagte die Klinikchefin.
Wie befürchtet, habe die Krebserkrankung seinen Unterkiefer völlig entstellt. Bausewein bot ihm eine Sedierung an. Mit anderen Worten: Medikamente könnten ihn ruhigstellen und ihm seine Schmerzen nehmen. Seine Antwort: „Nicht heute, aber morgen.“ Diese Antwort habe er drei Wochen lang wiederholt. „Er war sehr überrascht davon, dass wir uns nicht davon haben abhalten lassen, ihn liebevoll zu betreuen, obwohl er so entstellt ist.
Ärzte seien nicht verpflichtet, in solch einem Fall Wiederbelebung zu leisten und könnten nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Da auf der Todesbescheinigung „unnatürlicher Tod“ angegeben werde, gehe sie automatisch an Polizei und Staatsanwaltschaft. „Aber die sind inzwischen besser auf die Situation vorbereitet.“ Ihr sei kein Fall bekannt, in dem ein Arzt wegen der Beihilfe Probleme bekommen habe. Wichtig sei eine präzise Dokumentation.
Ein weiterer Zuhörer sprach sich dafür aus, dass ein assistierter Suizid Teil einer Patientenverfügung sein darf. Er befand: „Man sollte festlegen können, dass ein assistierter Suizid durchgeführt werden soll, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Eine Krankenschwester berichtete, für chronisch Kranke sei es schwieriger, Palliativversorgung zu bekommen als beispielsweise für Krebspatienten: „Da legen Sie den Finger in eine Wunde“, entgegnete Bausewein. „Palliativversorgung für Lungen- oder Nierenkranke lehnen die Krankenkassen meist ab. Das ist eine Schwäche im Versicherungssystem.“
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