Einen Tag weniger arbeiten, aber dafür das gleiche Geld bekommen? Das klingt erst einmal gut. Doch nicht immer verstehen Arbeitgeber und Mitarbeiter unter einer Vier-Tage-Woche dasselbe.
Foto: dpa-tmn/Robert GüntherRund 81 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland wünschen sich eine Vier-Tage-Woche. Die meisten von ihnen allerdings nur mit vollem Lohnausgleich. Das zeigt eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Auch Pilotprojekte aus Großbritannien hätten gezeigt, dass Beschäftigte mit der verkürzten Arbeitszeit produktiver, weniger gestresst und seltener krank seien.
Den rechtlichen Anspruch, nur vier Tage zu arbeiten, gibt es also. Allerdings beinhaltet die Arbeitszeitverkürzung dann auch eine Reduzierung des Gehalts. „Was im Moment diskutiert wird, wird häufig als Wohlfühlfaktor bezeichnet und bedeutet etwas anderes“, sagt Oberthür. Nämlich dass man zwar weniger arbeitet, aber bei vollem Lohnausgleich. Und ein Recht auf eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich gibt es eben nicht.
Die Motive der Beschäftigten können ganz unterschiedlich sein: Einige legen vielleicht Wert auf Work-Life-Balance und wollen mehr Zeit für ihr Hobby haben. Andere nutzen den zusätzlichen freien Tag, um sich um Kinder oder Eltern zu kümmern. Von einer Vier-Tage-Woche können übrigens nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Betriebe profitieren: Zum einen werden sie attraktiver für Fachkräfte, zum anderen kann laut Studien die Effizienz steigen. „Wenn bei vollem Lohnausgleich nur vier Tage gearbeitet wird und sich die Arbeitsbelastung nicht erhöht, kann das durchaus zu mehr Arbeitszufriedenheit und höherer Produktivität führen“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.
Und Arbeitgeber, deren Modell es ist, einfach nur die Stundenzahl zu erhöhen, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis: „Wenn 40 Stunden Arbeitszeit auf vier Tage komprimiert werden, geht das theoretisch“, sagt Oberthür. Aber die zehn Stunden sind arbeitszeitrechtlich die absolute Maximalobergrenze. „Jede Minute darüber ist ein Arbeitszeitverstoß.“Das kommt ganz darauf an, was vereinbart wurde.
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