Die Bundesregierung will die Regelungen für das Lobbyregister verschärfen. Die Ampel will so erreichen, dass Interessenvertreter künftig Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen. NGOs befürworteten den Beschluss, Kritik kam aus der Industrie.
soll nachgeschärft werden, um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung noch transparenter zu machen. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Bundestag hat das Kabinett in Berlin beschlossen.
Interessenvertreter sollen künftig Angaben zu Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin. Die Organisationen Lobby Control und Transparency Deutschland befürworteten den Kabinettsbeschluss, Kritik kam aus der Industrie.Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt.
"Das Lobbyregister wird sehr wesentlich erweitert", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin in der Bundespressekonferenz. Dass Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften weiter außen vor bleiben, begründete er mit ihrer besonderen, verfassungsrechtlich geschützten Rolle.
Der Verband der Chemischen Industrie kritisierte unter anderem, dass sich Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften weiterhin nicht in das Register eintragen müssen. Auch sollte ein exekutiver Fußabdruck eingeführt wird, mit dem deutlich werde, wer sich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt habe. Dies sollte in der jeweiligen Gesetzesbegründung aufgeführt werden.Bildrechte: BR, picture-alliance/dpa, colourbox.
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