Amazon-Urteil in Spanien: Schluss mit Scheinselbstständigkeit

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Nach einem Urteil des Sozialgerichts muss Amazon in Spanien mehr als 2.000 Zustellern festanstellen. Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. Von reinerwandler

MADRID taz | 2.166 Zusteller von Amazon in Spanien müssen fest angestellt werden. Das entschied am Donnertag das Sozialgericht in Madrid. Es handle sich bei den Fahrern von Amazon Flex um Scheinselbstständige. Geklagt hatten Betroffene mit der Unterstützung durch die sozialdemokratische Gewerkschaft UGT.

Glovo sei nicht – wie vom Unternehmen behauptet – reiner Vermittler zwischen Händler und Zusteller. Die Organisation per digitaler Plattform erfülle „die Elemente der Abhängigkeit und Entfremdung, die für die Qualifizierung der analysierten Rechtsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse ausschlaggebend sind“, heißt es in dem Urteil, das jetzt auch auf Amazon angewendet wurde.

Glovo muss mittlerweile Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Erst vor einer Woche wurde der 2015 gegründete spanische Lieferdienst, der in 1.500 Städten in 25 Ländern operiert, von der Gewerbeaufsicht in Madrid mit einer Strafe in Höhe von 32,9 Millionen Euro belegt. Das Unternehmen hatte trotz des Urteils aus 2020 und des Gesetzes von 2021 weiterhin scheinselbstständige „Rider“ im Dienst.

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