Altach könnte wegen einer Kiesaufschüttung mit einer Abgabe von bis zu 2,5 Millionen Euro konfrontiert werden. Hintergrund ist die Einstufung des Materials als Abfall.
Millionenforderung: Jetzt geht es für Altach um 2,5 Millionen. Das Kieswerk Kopf in Altach auf einer Luftaufnahme . Auf die Gemeinde Altach könnte im Zusammenhang mit einer Kiesaufschüttung eine Abgabe von bis zu 2,5 Millionen Euro zukommen.
Hintergrund sind Arbeiten, die das Unternehmen Kopf Kies im Auftrag der Gemeinde durchgeführt hat. Dabei wurden Kies und weiteres Material wieder in den Boden eingebracht. Entscheidend ist die rechtliche Einstufung dieses Materials. Wird es als Abfall eingestuft, kann für die Aufschüttung ein sogenannter Altlastenbeitrag fällig werden.
Nach Informationen des ORF hat die zuständige Behörde das Material nun nachträglich als Abfall bewertet. Für die Einhebung des Beitrags ist laut des ORF-Berichts das Zollamt Österreich zuständig. Das gilt auch dann, wenn keine grenzüberschreitende Angelegenheit vorliegt. Die Gemeinde könnte als Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet sein.
Die mögliche Millionenforderung sorgt inzwischen auch innerhalb der Gemeindevertretung für Diskussionen. Das Thema soll demnächst behandelt werden. Nach Information des ORF wollten alle Fraktionen außer der ÖVP, dass die Angelegenheit öffentlich behandelt wird. Dazu soll es nun jedoch nicht kommen.
Stattdessen ist eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant. Bürgermeister Giesinger soll sich dabei laut dem Bericht auf das Vorarlberger Gemeindegesetz berufen. Zur möglichen Abgabenschuld selbst hatte sich Giesinger nicht inhaltlich geäußert. Er verwies demnach darauf, dass die zuständigen Gemeindegremien zunächst informiert werden müssten.
In Altach gab es bereits früher einen Rechtsstreit um einen Altlastenbeitrag. Damals ging es um Waschschlamm, der bei der Aufbereitung von Kies entsteht und wieder in eine Abbaustätte eingebracht wurde. Auch in diesem Fall war die zentrale Frage, ob das Material rechtlich als Abfall einzustufen ist. Die Gemeinde hatte den geforderten Altlastenbeitrag zunächst bezahlt.
Laut ORF, teilte das Landesverwaltungsgericht letztlich die Rechtsansicht der Gemeinde: Der Waschschlamm sei kein Abfall. Die zuvor bezahlten 62.167 Euro wurden der Gemeinde daraufhin zurückerstattet. Ob die nun im Raum stehende Forderung tatsächlich zu bezahlen ist, ist damit noch nicht geklärt. Laut den vorliegenden Informationen könnte darüber ein weiteres Verfahren entscheiden.
Für das Jahr 2026 hat die Gemeinde Altach ein Budget von knapp 24 Millionen Euro veranschlagt. Eine Abgabe von bis zu 2,5 Millionen Euro würde damit etwa einem Zehntel des gesamten Gemeindebudgets entsprechen.
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