Berlin (ots) - Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
Eric Großhaus, Advocacy Manager Kinderarmut und Soziale Ungleichheit bei Save the Children Deutschland, ergänzt:"Was Verbesserungen für alle armutsbetroffenen Kinder bringen sollte, wird so für manche sogar eine Verschlechterung bedeuten. Kinderrechtskonvention und Grundgesetz gelten aber für alle Kinder in Deutschland und müssen Grundlage jedes politischen Handelns sein.
- Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen . Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte.
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