Abgasskandal: Motorbauer haftet nicht bei Diesel-Thermofenstern

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine weitere Weichenstellung bei der Haftung für das sogenannte Diesel-Thermofenster vorgenommen: Nach einem Urteil kann nur der Autohersteller belangt werden, nicht der Motorenhersteller.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat möglichen Ansprüchen von geprellten Dieselkunden gegen Motorhersteller einen Riegel vorgeschoben. Wenn Kundinnen und Kunden fahrlässig geschädigt wurden, kann dafür einer neuen Entscheidung vom Montag zufolge zwar der Autobauer haften - nicht aber der Motorhersteller, solange er das Auto nicht selbst gebaut hat.Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Porsche-Käufers gegen Audi.

gegenüber dem Autobauer sein - aber eben nicht gegenüber dem Motorhersteller, wie am Montag entschieden wurde. Dieser haftet nur, wenn er den Kunden entweder selbst vorsätzlich sittenwidrig schädigte oder absichtlich Beihilfe dazu leistete, dass der Autobauer vorsätzlich ein Auto mit falscher Bescheinigung in den Verkehr brachte.

Fahrzeughersteller müssen bescheinigen, dass ein Wagen die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt. Diese Pflicht habe nur der Autobauer und nicht der Motorhersteller, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.

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