Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen dreier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 58.900 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 58.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 58.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
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