Nach dem Todesfall eines Mädchens entschied der OGH nun zu Gunsten der Hinterblieben aus NÖ. Hersteller und Pharmakonzern müssen 80.000 € zahlen.
Nach dem Todesfall eines Mädchens entschied der OGH nun zu Gunsten der Hinterblieben aus NÖ. Hersteller und Pharmakonzern müssen 80.000 € zahlen.In einer Nacht im Jänner 2015 starb ein kleines Mädchen aus Kritzendorf im Schlaf. Die Mutter hatte dem verkühlten Kind einen vom Arzt verschriebenen, codeinhaltigen Hustensaft verabreicht und die Vierjährige ins Bett gebracht – am nächsten Morgen wachte die Kleine nicht wieder auf.
Bereits wenige Monate nach dem Tod des Mädchens war das Medikament für unter 12-Jährige verboten worden."Ich wollte erreichen, dass es kein Kind mehr erwischt, aber es bringt mir meine Tochter nicht zurück", hatte die Alleinerzieherin damals den belastenden Gang vor Gericht erklärt – es hat sich gelohnt..
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Mutter eines vierjährigen Mädchens, das nach der Einnahme eines codeinhaltigen Hustensafts starb, eine Entschädigung von 80.000 Euro erhält Der Hersteller und der Pharmakonzern müssen diese Summe innerhalb von 15 Tagen zahlen, wobei die Entschädigung Trauerschmerzensgeld, Therapiekosten und den Verdienstentgang der Mutter umfasst
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