Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kommt ab 1. November. Wer Kontakt mit anderen Personen hat, muss einen 3G-Nachweis erbringen.
arbeiten geht, muss einen 3G-Nachweis erbringen. Und zwar dann, wenn am Arbeitsort physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Regelung gilt also für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – z.B. im Büro oder in der Kantine –, nicht aber etwa für Lkw-Fahrer.gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Wenn das alles nichts bringt, führt das unter Umständen zu einem Entfall der Entgeltfortzahlung und im schlimmsten Fall kann es natürlich auch zu einer Kündigung führen. Das ist die letzte Konsequenz im Arbeitsrecht", sagt Arbeitsminister Martin Kocher imAngepasst wird auch die Regelungen für Mitarbeiter im Gesundheits-und Pflegebereich: Auch dieses Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegt.
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